Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching, Version 05.03.2025
ARTIKEL 1: DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
Auftragnehmer: Die GORTcoaching GmbH, die im Namen des Coaches Dienstleistungen im Bereich Coaching oder verwandte Tätigkeiten unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbietet.
Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Coaching oder verwandte Tätigkeiten erteilt hat. Unsere Dienstleistungen richten sich sowohl an Privatkunden als auch an Firmenkunden. Privatkunden sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Firmenkunden sind Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Selbstständige, die unsere Leistungen für geschäftliche Zwecke in Anspruch nehmen.
Coachee: Die natürliche Person, die an einem Coaching-Prozess oder verwandten Tätigkeiten teilnimmt.
Dienstleistungen: Alle Coaching-Tätigkeiten, die in Auftrag gegeben wurden oder aus dem Auftrag hervorgehen bzw. in direktem Zusammenhang damit stehen, im weitesten Sinne des Wortes. Die genaue Beschreibung der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Erfolg der Coachings wird nicht geschuldet.
Vertrag: Jede Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers.
ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen, bei denen der Auftragnehmer Dienstleistungen anbietet oder erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, in denen der Auftragnehmer Dritte mit der Ausführung von Dienstleistungen beauftragt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurden.
- Eventuelle Einkaufs- oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in vollem Umfang wirksam. Auftraggeber und Auftragnehmer werden sich dann bemühen, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die der ursprünglichen Regelung in Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommt.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
- Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist nur an ein Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Auftraggeber innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer ohne Vorbehalte oder Änderungen schriftlich bestätigt wird.
- Die Preise in den Angeboten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, wie in Absatz 1 beschrieben. Auftraggeber und Auftragnehmer schließen auch dann einen Vertrag, wenn der Auftragnehmer eine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffene Vereinbarung schriftlich bestätigt und der Auftraggeber dieser nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen oder, falls die Frist kürzer ist, vor Beginn der Arbeiten schriftlich wiederspricht.
- Ein Vertrag mit einer natürlichen Person als Auftraggeber kann ebenfalls zustande kommen, wenn auf Anfrage dieser natürlichen Person ein Gespräch mit oder im Namen des Auftragnehmers geführt wird, auf dessen Grundlage sich die Parteien über einen Coaching-Prozess einigen, gefolgt von einer Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.
ARTIKEL 4: AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS
- Jeder Vertrag begründet für den Auftragnehmer eine Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen nach bestem Können, mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkenntnis. In allen Fällen, in denen der Auftragnehmer es für sinnvoll oder notwendig erachtet, hat er das Recht, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen oder sich von Dritten unterstützen zu lassen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Informationen, die der Auftragnehmer als notwendig für die Ausführung des Vertrags erachtet, rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Sollte für die Erledigung bestimmter Arbeiten durch den Auftragnehmer ein Termin vereinbart sein, so gilt dieser nur als verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer wird den vereinbarten Termin nach bestem Wissen und Gewissen einhalten. Verzögerungen berechtigen den Auftraggeber erst nach angemessener Nachfristsetzung zur Kündigung. Der Auftraggeber kann aus diesem Grund den Vertrag nicht kündigen und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Auftraggeber kann bei Überschreitung des vereinbarten Termins jedoch eine neue, angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Auftragnehmer den Vertrag ausführen muss. Die Überschreitung dieser neuen Frist kann für den Auftraggeber ein Grund zur Kündigung des Vertrags sein.
ARTIKEL 5: VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
- Gespräche zwischen Auftragnehmer und Coachee werden als streng vertraulich behandelt. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies vom Auftraggeber mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Verpflichtung auch an etwaige Mitarbeiter oder Dritte, die er zur Durchführung des Auftrags heranzieht, weitergegeben wird. Der Auftragnehmer wird daher niemandem, auch nicht dem Auftraggeber, Mitteilung über den Inhalt und den Verlauf dieser Gespräche machen, es sei denn, der Coachee hat seine Zustimmung dazu gegeben. Der Auftragnehmer wird sowohl während als auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Daten und Kenntnisse des Auftraggebers vertraulich behandeln und sorgfältig damit umgehen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Anordnung einer zuständigen Behörde zur Offenlegung bestimmter Informationen.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
ARTIKEL 6: GEISTIGES EIGENTUM
- Der Auftragnehmer ist Inhaber der Urheberrechte an den im Rahmen des Vertrags an den Auftraggeber und/oder Coachee gelieferten oder verwendeten Dienstleistungen und Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tests, Handouts, Berichte, Modelle, Übungsmaterialien und Computerprogramme.
- Der Auftraggeber und/oder Coachee darf/dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers keine Dienstleistungen und/oder Produkte nutzen, an denen der Auftragnehmer Inhaber der Urheberrechte ist, außer im Rahmen des jeweiligen Auftrags.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das durch die Ausführung der Arbeiten erworbene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden und diese nicht auf individuelle Auftraggeber oder Coachees zurückgeführt werden können.
ARTIKEL 7: HONORAR UND KOSTEN
- Das Honorar des Auftragnehmers besteht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, aus einem im Voraus festgelegten Betrag pro Vertrag oder pro erbrachter Dienstleistung und/oder kann auf der Grundlage von Tarifen pro vom Auftragnehmer geleisteter Zeiteinheit berechnet werden.
- Alle Honorare sind exklusive staatlicher Abgaben wie Umsatzsteuer (MwSt.) sowie exklusive Reise- und sonstiger Auslagen im Interesse des Auftraggebers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vergütungen eingeschalteter Dritter.
- Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber um eine angemessene Vorauszahlung zur Deckung des Honorars, das der Auftraggeber schuldet oder schulden wird, und/oder der im Interesse des Auftraggebers anfallenden Kosten bitten.
- Der Auftragnehmer hat, wenn eine angemessene Vorauszahlung verlangt wurde, das Recht, die Ausführung der Arbeiten bis zur Zahlung der Vorauszahlung durch den Auftraggeber auszusetzen.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Honorare jährlich aufgrund von Änderungen des allgemeinen Preisindexes und aufgrund eventuell von der Regierung erlassener Maßnahmen anzupassen.
ARTIKEL 8: ZAHLUNG
- Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum für gewerbliche Auftraggeber (Firmenkunden) und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum für private Auftraggeber auf eine vom Auftragnehmer anzugebende Weise zu erfolgen.
- Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, Verrechnung oder Aussetzung aus welchem Grund auch immer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 50% bis 100% des Honorars zu verlangen. Diese Vorauszahlung hat vor Beginn des ersten (bezahlten) Gesprächs zu erfolgen. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber hierfür eine separate Rechnung.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, sowie eine Mahngeühr. Zudem hat er die gemäß § 13 BGB für Privatkunden oder § 14 BGB für geschäftliche Kunden angemessenen Kosten zu tragen.
- Im Falle mehrerer Auftraggeber haften alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags. Zahlungen des Auftraggebers erfolgen stets zur Begleichung zunächst aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der ältesten offenen Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere/andere Rechnung bezieht.
- Stornierungen und Umbuchungen sind bis 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Dies ist möglich mit einer E-Mail an den Coach und dem Betreff „Stornierung“ oder „Umbuchung“ und der Angabe des Termins, der storniert oder umgebucht werden soll. Danach fällt eine Gebühr in Höhe des vollen Buchungsbetrages an. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung oder Umbuchung wird ebenfalls der volle Preis berechnet.
ARTIKEL 9: INKASSOKOSTEN
Sollte der Auftragnehmer gegen den im Verzug befindlichen Auftraggeber Eintreibungsmaßnahmen ergreifen, trägt der Auftraggeber die notwendigen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 5 BGB). Dazu gehören die Kosten für gegebenenfalls eingeschaltete Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und/oder Anwälte.
ARTIKEL 10: HAFTUNG
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber und/oder Coachee ausschließlich für Schäden, die auf eine schwerwiegende zurechenbare Vertragsverletzung bei der Erfüllung der Vereinbarung zurückzuführen sind. Eine solche liegt vor, wenn der Auftragnehmer bei der Ausführung der Vereinbarung nicht die erforderliche Sorgfalt und Fachkenntnis walten lässt.
- Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Versicherungsleistung, ist die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber und/oder Coachee auf das Honorar des betreffenden Auftrags begrenzt, maximal jedoch auf 1.000 €.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, indirekte Schäden des Auftraggebers oder Coachees zu ersetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen.
- Bei der Beauftragung Dritter, die nicht in seiner Organisation tätig sind (wie Berater, Experten oder Dienstleister), wird der Auftragnehmer die gebotene Sorgfalt walten lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für schwerwiegende Vertragsverletzungen gegenüber dem Auftraggeber oder Coachee oder für etwaige Fehler oder Versäumnisse dieser Dritten. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die beauftragten Dritten selbst in Anspruch zu nehmen und etwaige Schäden von ihnen einzufordern.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber oder der Coachee erleidet, gleich welcher Art, wenn der Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar oder hätte erkennbar sein müssen.
- Der Auftragnehmer sowie von ihm beauftragte Coaches oder Dritte, die mit der Begleitung von Coachees betraut sind, werden keine Mittel, Methoden, Techniken oder Anweisungen einsetzen oder Situationen herbeiführen, die die Fähigkeit des Coachees einschränken oder nachteilig beeinflussen, drohende Schäden wahrzunehmen, zu analysieren oder zu beurteilen, gleich in welcher Form. Sollte der Coachee dennoch einen Schaden erleiden, haften weder der Auftragnehmer noch die von ihm beauftragten Coaches oder Dritte in irgendeiner Weise dafür.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Schäden und Rechtsansprüchen) frei, die mit der Durchführung der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Zusammenhang stehen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Auftragnehmers.
- Falls der Auftraggeber und/oder der Coachee einen möglichen Anspruch gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb eines Jahres nach Entdeckung des Schadens gerichtlich geltend macht, erlischt dieser Anspruch nach Ablauf dieses Jahres.
ARTIKEL 11: KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
- Die im Rahmen der Vereinbarung vorgesehenen Tätigkeiten gelten als begonnen mit dem Datum der Annahme durch den Auftragnehmer – welche durch dessen Unterzeichnung des vom Auftragnehmer erhaltenen Angebots erfolgt. Unabhängig davon können die Parteien ein anderes Startdatum vereinbaren, jedoch muss dieses ausdrücklich und gesondert schriftlich zwischen den Parteien festgelegt werden.
- Der Auftraggeber schuldet 100 % der insgesamt vereinbarten Hauptsumme, falls er – auch ohne formelle Stornierung – die vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers nicht in Anspruch nimmt.
- Die Stornierung eines einzelnen Coaching-Gesprächs durch den Coachee muss – unabhängig vom Grund der Absage – mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, wobei die Empfangsbestätigung durch den Coach maßgeblich ist. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden werden die entsprechenden Kosten entweder vom Guthaben im Budget (bei einem geschäftlichen Auftraggeber) abgezogen oder nachträglich in Rechnung gestellt (bei einem privaten Auftraggeber).
ARTIKEL 12: HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass der Auftragnehmer zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist. Unter höherer Gewalt versteht man alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen und die die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar machen, wie Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen.
ARTIKEL 13: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Auf alle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist deutsches Recht anwendbar.
- Falls Auftragnehmer und Auftraggeber oder Coachee eine Streitigkeit aus dieser Vereinbarung haben, sind sie verpflichtet, zunächst zu versuchen, diese Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen und, falls dies nicht gelingt, Mediation in Anspruch zu nehmen. Ein Mediator wird im gegenseitigen Einvernehmen benannt. Die Kosten des Mediators werden von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen.
- Für Streitigkeiten , die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag ergebenund nicht mit Mediation zu lösen sind, gilt der gesetzliche Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
ARTIKEL 14: SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.