Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching, Version 19.09.2024
ARTIKEL 1: DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter: Auftragnehmer: Die juristische Person, die im Namen des Coaches Dienstleistungen im Bereich Coaching oder verwandte Tätigkeiten unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbietet. Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Coaching oder verwandte Tätigkeiten erteilt hat. Coachee: Die natürliche Person, die an einem Coaching-Prozess oder verwandten Tätigkeiten teilnimmt. Dienstleistungen: Alle Coaching-Tätigkeiten, die in Auftrag gegeben wurden oder aus dem Auftrag hervorgehen bzw. in direktem Zusammenhang damit stehen, im weitesten Sinne des Wortes. Vertrag: Jede Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers.
ARTIKEL 2: ANWENDBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen, bei denen der Auftragnehmer Dienstleistungen anbietet oder erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für jeden Vertrag, bei dem zur Ausführung durch den Auftragnehmer Dritte beteiligt werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurden. Eventuelle Einkaufs- oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in vollem Umfang wirksam. Auftraggeber und Auftragnehmer werden sich dann bemühen, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die der ursprünglichen Regelung in Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommt.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Auftragnehmer ist nur an ein Angebot gebunden, wenn die Annahme durch den Auftraggeber innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer ohne Vorbehalte oder Änderungen schriftlich bestätigt wird. Die Preise in den Angeboten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, wie in Absatz 1 beschrieben. Auftraggeber und Auftragnehmer schließen auch dann einen Vertrag, wenn der Auftragnehmer eine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffene Vereinbarung schriftlich bestätigt und der Auftraggeber dieser nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen oder, falls die Frist kürzer ist, vor Beginn der Arbeiten schriftlich wiederspricht. Ein Vertrag mit einer natürlichen Person als Auftraggeber kann ebenfalls zustande kommen, wenn auf Anfrage dieser natürlichen Person ein Gespräch mit oder im Namen des Auftragnehmers geführt wird, auf dessen Grundlage sich die Parteien über einen Coaching-Prozess einigen, gefolgt von einer Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.
ARTIKEL 4: AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS
Jeder Vertrag begründet für den Auftragnehmer eine Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen nach bestem Können, mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkenntnis. In allen Fällen, in denen der Auftragnehmer es für sinnvoll oder notwendig erachtet, hat er das Recht, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen oder sich von Dritten unterstützen zu lassen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Informationen, die der Auftragnehmer als notwendig für die Ausführung des Vertrags erachtet, rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollte für die Erledigung bestimmter Arbeiten durch den Auftragnehmer ein Termin vereinbart sein, so gilt dieser nur als verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Überschreitung des vereinbarten Termins stellt keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar. Der Auftraggeber kann aus diesem Grund den Vertrag nicht kündigen und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Auftraggeber kann bei Überschreitung des vereinbarten Termins jedoch eine neue, angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Auftragnehmer den Vertrag ausführen muss. Die Überschreitung dieser neuen Frist kann für den Auftraggeber ein Grund zur Kündigung des Vertrags sein.
ARTIKEL 5: VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Gespräche zwischen Auftragnehmer und Coachee werden als streng vertraulich behandelt. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies vom Auftraggeber mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Verpflichtung auch an etwaige Mitarbeiter oder Dritte, die er zur Durchführung des Auftrags heranzieht, weitergegeben wird. Der Auftragnehmer wird daher niemandem, auch nicht dem Auftraggeber, Mitteilung über den Inhalt und den Verlauf dieser Gespräche machen, es sei denn, der Coachee hat seine Zustimmung dazu gegeben. Der Auftragnehmer wird sowohl während als auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Daten und Kenntnisse des Auftraggebers vertraulich behandeln und sorgfältig damit umgehen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Anordnung einer zuständigen Behörde zur Offenlegung bestimmter Informationen.
ARTIKEL 6: GEISTIGES EIGENTUM
Der Auftragnehmer ist Inhaber der Urheberrechte an den im Rahmen des Vertrags an den Auftraggeber und/oder Coachee gelieferten oder verwendeten Dienstleistungen und Produkten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tests, Handouts, Berichte, Modelle, Übungsmaterialien und Computerprogramme. Der Auftraggeber und/oder Coachee darf/dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers keine Dienstleistungen und/oder Produkte nutzen, an denen der Auftragnehmer Inhaber der Urheberrechte ist, außer im Rahmen des jeweiligen Auftrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das durch die Ausführung der Arbeiten erworbene Wissen für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden und diese nicht auf individuelle Auftraggeber oder Coachees zurückgeführt werden können.
ARTIKEL 7: HONORAR UND KOSTEN
Das Honorar des Auftragnehmers besteht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, aus einem im Voraus festgelegten Betrag pro Vertrag oder pro erbrachter Dienstleistung und/oder kann auf der Grundlage von Tarifen pro vom Auftragnehmer geleisteter Zeiteinheit berechnet werden. Alle Honorare sind exklusive staatlicher Abgaben wie Umsatzsteuer (MwSt.) sowie exklusive Reise- und sonstiger Auslagen im Interesse des Auftraggebers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vergütungen eingeschalteter Dritter. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber um eine angemessene Vorauszahlung zur Deckung des Honorars, das der Auftraggeber schuldet oder schulden wird, und/oder der im Interesse des Auftraggebers anfallenden Kosten bitten. Der Auftragnehmer hat, wenn eine angemessene Vorauszahlung verlangt wurde, das Recht, die Ausführung der Arbeiten bis zur Zahlung der Vorauszahlung durch den Auftraggeber auszusetzen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Honorare jährlich aufgrund von Änderungen des allgemeinen Preisindexes und aufgrund eventuell von der Regierung erlassener Maßnahmen anzupassen.
ARTIKEL 8: ZAHLUNG
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum für gewerbliche Auftraggeber und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum für private Auftraggeber auf eine vom Auftragnehmer anzugebende Weise zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug, Verrechnung oder Aussetzung aus welchem Grund auch immer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 50% bis 100% des Honorars zu verlangen. Diese Vorauszahlung hat vor Beginn des ersten (bezahlten) Gesprächs zu erfolgen. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber hierfür eine separate Rechnung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zuzüglich Verwaltungskosten in Höhe von 10% der offenen Rechnungen. Im Falle mehrerer Auftraggeber haften alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags. Zahlungen des Auftraggebers erfolgen stets zur Begleichung zunächst aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der ältesten offenen Rechnungen, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere/andere Rechnung bezieht.
ARTIKEL 9: INKASSOKOSTEN
Sollte der Auftragnehmer gegen den im Verzug befindlichen Auftraggeber Eintreibungsmaßnahmen ergreifen, gehen die mit der Eintreibung verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers, wobei diese Kosten mindestens 10% der offenen Rechnungen betragen. Dazu gehören die Kosten für gegebenenfalls eingeschaltete Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und/oder Anwälte.
ARTIKEL 10: HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die dem Auftraggeber entstanden sind, soweit diese die Folge eines Mangels des Auftragnehmers sind. Die Haftung beschränkt sich auf den in dem jeweiligen Vertrag vereinbarten Betrag oder, falls nicht vorhanden, auf das für den jeweiligen Vertrag gezahlte Honorar, jedoch nicht mehr als 10.000 Euro. Jegliche Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die während der Ausführung des Auftrags entstandenen Schäden frei, soweit dies im rechtlichen Rahmen zulässig ist.
ARTIKEL 11: KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nach den vereinbarten Honoraren zu bezahlen. Bei Beendigung ohne wichtigen Grund schuldet der Auftraggeber 50% des für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Honorars. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz hat.
ARTIKEL 12: HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass der Auftragnehmer zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist. Unter höherer Gewalt versteht man alle Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen und die die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar machen, wie Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen.
ARTIKEL 13: ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag ergeben, werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten in der Stadt entschieden, in der der Auftragnehmer seinen Sitz hat.