Wenn Sie sich mit dem Thema Traumatherapie befassen, stellen Sie möglicherweise fest, dass es verschiedene Fachkräfte gibt, die Traumatherapie anbieten. Zwei der häufigsten AnbieterInnen sind approbierte PsychotherapeutInnen und HeilpraktikerInnen für Psychotherapie. Doch was genau unterscheidet diese beiden Berufsgruppen, und welche Art von Therapie können Sie bei ihnen erwarten? In diesem Artikel erläutern wir die Unterschiede zwischen PsychotherapeutInnen und HeilpraktikerInnen in der Traumatherapie, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
1. Die rechtlichen Grundlagen
Der erste wesentliche Unterschied zwischen PsychotherapeutInnen und HeilpraktikerInnen betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen. PsychotherapeutInnen haben in der Regel eine Approbation, die es ihnen ermöglicht, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Diese Approbation erhalten sie nur nach einem langwierigen und anspruchsvollen Studium, das die Ausbildung in einer der anerkannten Psychotherapieformen und eine anschließende staatliche Prüfung umfasst. PsychotherapeutInnen haben damit den rechtlichen Status, um alle psychischen Störungen zu behandeln, die in den einschlägigen Diagnosesystemen, wie etwa dem ICD-10, vermerkt sind.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie arbeiten hingegen auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Dieses Gesetz erlaubt es Personen, ohne eine medizinische Approbation psychotherapeutische Tätigkeiten auszuüben, allerdings müssen sie eine spezielle Überprüfung durch das Gesundheitsamt bestehen, die sich auf psychologische Diagnostik, Psychopathologie und gesetzliche Vorgaben konzentriert. Es ist jedoch zu beachten, dass HeilpraktikerInnen für Psychotherapie keine spezifische Ausbildung in einem bestimmten psychotherapeutischen Verfahren nachweisen müssen, sondern in der Wahl ihrer Therapieansätze freier sind als approbierte PsychotherapeutInnen.
2. Therapeutische Ansätze und Methoden
Beide Gruppen können in der Traumatherapie tätig werden, doch die Methoden, die sie anwenden, unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Eine/r approbierte/r PsychotherapeutIn wird in der Regel eine fundierte Psychotherapieausbildung in einer anerkannten Methode wie der kognitiven Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Therapie oder der systemischen Therapie absolviert haben. Diese Ausbildungen vermitteln den PsychotherapeutInnen eine systematische Herangehensweise an die Behandlung von Traumafolgestörungen und sind oft an bestimmte Verfahren und wissenschaftliche Grundlagen gebunden.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie können hingegen eine breitere Palette von Methoden verwenden. Ihnen ist es erlaubt, ein eigenes Verfahren zu wählen, das sie für geeignet halten, um traumatisierte KlientInnen zu behandeln. Dazu zählen unter anderem kreative Methoden wie Hypnotherapie, Aufstellungsarbeit oder auch Körpertherapie. Während diese Methoden in der Traumatherapie durchaus sinnvoll und hilfreich sein können, gibt es keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen für die Ausbildung in diesen Verfahren. Das bedeutet, dass die Qualität und Wirksamkeit der angewandten Methoden stark von der individuellen Ausbildung und Erfahrung der HeilpraktikerInnen abhängt.
3. Wartezeiten und Verfügbarkeit
Ein weiterer Unterschied zwischen PsychotherapeutInnen und HeilpraktikerInnen in der Traumatherapie betrifft die Verfügbarkeit. Für eine Psychotherapie bei eine/r approbierte/r PsychotherapeutIn müssen Sie häufig mit längeren Wartezeiten rechnen. Diese können je nach Region und Nachfrage mehrere Monate betragen, da PsychotherapeutInnen oft voll ausgelastet sind und die Plätze begrenzt sind. Besonders bei der Behandlung von Traumafolgestörungen, wie etwa einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, kann die Wartezeit bis zu einem Jahr oder länger betragen.
HeilpraktikerInnen für Psychotherapie bieten oftmals eine schnellere Verfügbarkeit. Da die Zahl der HeilpraktikerInnen im Vergleich zu approbierten PsychotherapeutInnen höher ist und sie nicht denselben bürokratischen Anforderungen unterliegen, sind Termine in der Regel schneller zu bekommen. In vielen Fällen können Sie innerhalb von ein bis drei Wochen einen ersten Gesprächstermin erhalten. Besonders in akuten Fällen kann diese schnelle Reaktionszeit von Vorteil sein.
4. Abrechnung und Kostenübernahme
Ein wesentlicher Unterschied bei der Traumatherapie zwischen PsychotherapeutInnen und HeilpraktikerInnen ist die Art der Abrechnung. PsychotherapeutInnen sind in der Regel VertragspartnerInnen der gesetzlichen Krankenkassen, sodass die Kosten für die Therapie bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose meist von der Krankenkasse übernommen werden. Bei HeilpraktikerInnen für Psychotherapie müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass private Krankenkassen oder bestimmte Sozialleistungen, wie der OEG oder der Fonds sexueller Missbrauch, die Kosten für eine Traumatherapie bei HeilpraktikerInnen übernehmen.
5. Fazit: Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Die Wahl zwischen eine/r PsychotherapeutIn und eine/r HeilpraktikerIn für Psychotherapie in der Traumatherapie hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie eine fundierte, wissenschaftlich gestützte Therapie suchen und keine großen Wartezeiten haben möchten, ist eine/r approbierte/r PsychotherapeutIn wahrscheinlich die beste Wahl. Wenn Sie jedoch schnell einen Termin benötigen und eine breitere Auswahl an therapeutischen Ansätzen wünschen, könnte eine/r HeilpraktikerIn für Psychotherapie eine gute Option sein.
Egal, für welche Option Sie sich entscheiden, es ist wichtig, dass die therapeutische Beziehung für Sie vertrauensvoll und unterstützend ist. Sorgen Sie dafür, dass der/die TherapeutIn, egal ob PsychotherapeutIn oder HeilpraktikerIn, über ausreichend Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Traumatherapie verfügt.
Dieser Artikel wurde von Viktoria Krebs, Psychologin in Ausbildung, GORTcoaching geschrieben und stützt sich auf Informationen aus:
Stegk, M. (2018, June). Psychotherapie HeilprG, Gestalttherapie, Traumatherapie, Berufsfeldorientierung, Universität zu Lübeck Fachschaft Psychologie. https://www.fspsy.uni-luebeck.de/fileadmin/fspsy/images/HeilprG_Gestalt_Traumatherapie.pdf
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